Antragstellung
Sie möchten bei uns eine Rehabilitation ambulant oder stationär durchführen?
Dann sollten Sie zunächst entscheiden, ob Sie die Rehabilitation stationär oder ganztägig ambulant durchführen möchten. Therapeutisch gibt es dabei keine Unterschiede. Wenn Sie ambulant rehabilitieren, nehmen Sie Ihr Frühstück und Abendessen zu Hause ein. In den Pausen steht Ihnen ein ansprechender Aufenthaltsraum zum Ausruhen zur Verfügung sowie die Freizeiträume, die Sie mit den stationären Klinikgästen teilen.
Wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind, können Sie sich die Antragsformulare hier herunterladen.
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Beihilfestelle und ihrer Krankenversicherung stellen. Die Therapiezentren sind Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 Abs. (2) SGB V und ihre Leistungen sind nach § 7 der Beihilfeverordnung (BhV) beihilfefähig. Sie sollten vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage ihrer privaten Krankenversicherung einholen.
Schreiben Sie an einen passenden Ort auf dem Formular G100, dass Sie die Rehabilitation im Therapiezentrum Brunswiek bzw. Friedrichsöhe durchführen möchten. Oder legen Sie ein Begleitschreiben bei. Dann wird Ihr Wunsch, wenn möglich, berücksichtigt.
Bei Fragen zu Ihrer bereits bewilligten Rehamaßnahme (zum Aufnahmetermin, zur Unterbringung etc.), allgemein zur Rehabilitation, AHB, Zuzahlungen und sonstigen Kosten, Begleitpersonen etc. steht Ihnen unser Aufnahmeteam jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Patientenverwaltung:
Telefon: 05281 - 169 2410
Fax: 05281 - 169 2499
info@rehazentrum-bad-pyrmont.de